Hinweise zum Schuljahr 2021/22

 

Sehr geehrte Eltern !

1.1       Rahmenbedingungen

            Klassen 1 und 2: Der Unterricht umfasst 21 Schulstunden wöchentlich (jeden Tag von 7.45 Uhr – 11.40 Uhr).

            Klassen 3 und 4: Der Unterricht umfasst 26 Schulstunden wöchentlich.

            Mit Beginn des Schuljahres 2010/11 sind wir Offene Ganztagsschule. Wir bieten
von Montag bis Donnerstag die Möglichkeit in der Schule Mittag zu essen, die Hausaufgaben zu machen und verschiedene Angebote wahrzunehmen. Eltern können ihre Kinder für einen Tag oder mehrere Tage anmelden. Nach 15.15 Uhr und am Freitag wird das schulische Angebot durch ein kostenpflichtiges Angebot der Gemeinde Oyten ergänzt. Die Teilnahme ist für ein Halbjahr verbindlich.

 

1.2       Stundenplan und Pausenzeiten

 

Zeiten

Montag - Freitag

  07.45 – 08.00 Uhr

Offener Anfang

  08.00 – 08.45 Uhr

  08.46 – 09.40 Uhr

1. Stunde  5 x 45 Minuten = 5 Wochenstunden
2. Stunde  5 x (45 + 9) Minuten = 6 Wochenstunden

  09.40 – 10.00 Uhr

  10.00 -  10.10 Uhr

1. große Pause (Bewegungspause)
Frühstückspause

  10.10 -  10.55 Uhr
  10.55 -  11.40 Uhr

3. Stunde 5 x 45 Minuten = 5 Wochenstunden
4. Stunde 5 x 45 Minuten = 5 Wochenstunden

  11.40 -  11.55 Uhr

2. Pause

  11.55 -  12.40 Uhr

 


  11.55 -  12.40 Uhr

 

  12.45 – 15.15 Uhr

5. Stunde Unterricht für die 3. und 4. Klasse
     5  x  45 Minuten = 5 Wochenstunden

 

Betreuung für angemeldete Erst- und Zweitklässler

 

 Ganztagsangebot  aber nur von Mo.- Do.!!!!

(Mittagessen, Hausaufgaben, Angebote)

Freitags kostenpflichtiges Angebot der Gemeinde Oyten

 

            „Offener Anfang“ bedeutet, dass die Kinder in dieser Zeit in der Schule ankommen können, sie haben Zeit für Gespräche, kleine Spiele oder andere Beschäftigungen, bevor der Unterricht beginnt. Die Schule wird um 7.45 Uhr geöffnet, vorher befindet sich auf dem Schulhof keine Aufsicht!

 

1.3       Ferienordnung/Freie Tage und Ausgabe der Halbjahreszeugnisse

Sommerferien

Do.

22.07.21

bis

Mi.

01.09.21

Herbstferien

Mo.

18.10.21

bis

Fr.

29.10.21

 

   

 

 

 

Weihnachtsferien

Do.

23.12.21

bis

Fr.

07.01.22

Halbjahreszeugnisse

Fr.

28.01.22

 

 

 

Halbjahresferien

Mo

31.01.22

bis

Di.

01.02.22

Osterferien

Mo.

04.04.22

bis

Di.

19.04.22

     

 

 

 

Himmelfahrt u. Tag danach

Do.

26.05.22

                   Fr                27.05.22

Pfingsten u. Tag danach

Mo.

06.06.22

                   Di                07.06.22 

Zeugnisse

Mi

13.07.22

 

Sommerferien

Do

14.07.22

 

bis

Mi.

.

24.08.22

 

 

An den Tagen der Zeugnisausgabe ist für alle Kinder nach
der 3. Stunde unterrichtsfrei.

 

1.4              Öffnungszeiten des Sekretariats

Montag – Donnerstag                   7.30 Uhr – 12.00 Uhr

 

 

1.5      Unterrichtsbeginn

            Der Unterricht beginnt für alle pünktlich um 8.00 Uhr. Ein verspätetes Erscheinen ist hingegen
            eine Belastung für das Kind und eine Störung des Unterrichts. Die Kinder brauchen Zeit vor dem
            Unterrichtsbeginn um anzukommen und sich auszutauschen. Ab 7.45 Uhr können sich die
            Schüler daher in ihren Klassenräumen einfinden.
            Vor 7.45 Uhr befindet sich keine Aufsicht auf dem Schulhof.
            Wenn Sie Ihr Kind nach Unterrichtsschluss abholen, warten Sie bitte vor dem Schultor.             

            Wir legen Wert darauf, dass sich die Lehrer schon ab 7.45 Uhr ganz den Schülern widmen
            können oder noch notwendige Vorbereitungen für den Unterricht treffen können. Vor und
            während der Unterrichtszeit stehen die Lehrkräfte deshalb nicht für spontane Gespräche, auch 
            kürzerer Art, zur Verfügung. Ansonsten sind die Lehrkräfte stets gerne zu Gesprächen mit Eltern
            bereit. Ein Gesprächstermin wird z.B. über das Mitteilungsheft vereinbart.

 


  1.6     Gesprächstermin

           Sollten Konflikte (Einzelprobleme) entstehen, ist stets zunächst das Gespräch mit den
           betroffenen Kollegen zu suchen. Die Elternsprecher können jedes Gespräch als Vermittler
           begleiten. Kann keine Lösung des Problems gefunden werden, steht die Schulleitung nach
           Terminabsprache für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.
           Gibt es Probleme die ganze Klasse betreffend, so nehmen die Elternvertreter ihre Aufgabe als
           Übermittler und Vertreter wahr.  

  1.7     Kranke Kinder

            Kranke Kinder gehören nicht in die Schule! Im Krankheitsfalle sind Kinder ordnungsgemäß
            entschuldigt, wenn die Krankmeldung zu Beginn des Unterrichts schriftlich oder mündlich durch
            einen Mitschüler übermittelt wird. Es genügt zunächst die mündliche Entschuldigung. Ab dem
            dritten Tag braucht die Schule eine schriftliche Entschuldigung. Leider ist zunehmend zu
            beobachten, dass Kinder  krank in die Schule geschickt werden. Dies ist nicht nur für die
            erkrankten Kinder unzumutbar, sondern stellt auch für den Schulalltag eine hohe Belastung dar.
            Krankmeldungen der Kinder erfolgen möglichst nicht über das Sekretariat.

            Die Schule kann die Eltern nicht aus der Verantwortung für das Wohlergehen der Kinder
            entlassen. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Kindes in der Schule muss telefonische
            Erreichbarkeit der Eltern oder einer Vertretungsperson gewährleistet sein.

  1.8a     Ganztagsangebot

            Der Ganztagsbereich ist Teil des schulischen Angebots und unterliegt den schulischen Richt-
            linien, d.h. eine regelmäßige Teilnahme ist verpflichtend. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf
            Befreiung gestellt werden (z.B. bei Arztterminen, besonderen Familiengeburtstagen u.Ä.)
            Die bloße Mitteilung, dass das Kind früher abgeholt wird, reicht nicht aus. Die Entscheidung
            über die Genehmigung erfolgt durch den Klassenlehrer.


  1.8b     Beurlaubungen

             Wie überall in Deutschland besteht für Ihr Kind die Schulpflicht, das bedeutet, dass Ihr
             Kind außerhalb der gesetzlich geregelten Ferienzeiten immer am Unterricht teilnehmen muss.
             Es gibt nur wenige Anlässe, die eine Genehmigung erlauben

             Es ist grundsätzlich ein schriftlicher Antrag zu stellen. Angekündigte Klassenarbeiten
             haben Vorrang.
             Für
             - Einzelstunden                          erfolgt die Beurlaubung durch den Klassenlehrer
             - bis zu 2 Tagen                         erfolgt die Beurlaubung durch den Klassenlehrer
             - mehr als 2 Tage                       Abgabe beim Klassenlehrer/Entscheidung durch Schulleitung
             - Beurlaubungen für die Teilnahme an Sportwettkämpfen
                                                                Abgabe beim Klassenlehrer/Entscheidung durch Schulleitung
             - Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien
                                                                nur auf Antrag, der 14 Tage vorher vorliegen muss
                                                                Entscheidung erfolgt durch  Schulleitung

Der gesetzlich geregelte Grundsatz beinhaltet, dass Urlaubsanträge bzgl. einer Verlängerung der
Ferienzeiten grundsätzlich nicht genehmigt werden. Eine Ferienverlängerung ist im genehmigten
Fall eine absolute Ausnahme. Fehltage vor- und im Anschluss an die Ferien werden immer über-
prüft. Gegebenenfalls ist ein ärztliches Attest erforderlich.

 1.9      Schulmaterialien

            Für den Lernerfolg der Kinder ist es wichtig, dass deren „schulisches Werkzeug“ vollständig ist.
            Dazu gehören eine gut gepackte Schultasche, eine komplett ausgestattete Federmappe, der
            Turnbeutel und ein gesundes Frühstück. Die Eltern werden gebeten darauf zu achten. Die Kinder
            sollen aber kein Spielzeug in die Schule mitbringen. Ebenso gehören Handy, Gameboy, MP3 
            Player u. ä. nicht in die Schultasche. Wenn Ihr Kind eine Uhr trägt, dann sollte es eine analoge Uhr sein.
            Das Tragen aller anderen Uhren ist lt. Beschluss  der GKvom 16.06.21 während der Unterrichtszeit untersagt.
 

2.0       Anmeldung im Sekretariat

            Wir legen Wert darauf, die Personen, die sich zwischen 8.00 und 13.00 Uhr im Schulgebäude
            aufhalten, zu kennen. Sollten Eltern einen Termin in der Schule haben, unterstützt eine
            Anmeldung im Sekretariat das Bemühen um Sicherheit in der Schule.

                         

2.1       Schulweg

Für Vorkommnisse auf dem Schulweg übernimmt die Schule keine Verant­wortung, er ist der Aufsicht und Fürsorge der Erziehungsberechtigten anheimgestellt.

Für den Schülertransport ist der Landkreis Verden zuständig.

(Anschrift: 27283 Verden, Lindhooper Str. 67, Tel. O4231/15399 oder 04231/150)

 

Kinder, die weniger als 2 km Schulweg haben, können auf eigene Kosten Fahrkarten erwerben.

 

Bedenken Sie bitte auch, wie wichtig der Fußweg für Ihr Kind zur Schule und zurück ist. Vermeiden Sie deshalb bitte das Bringen und Holen mit dem Auto. Eltern unserer Schule haben einen „Schulexpress“ organisiert. Wir wünschen uns eine rege Teilnahme besonders von Kindern der ersten Klasse. Das Konzept verfolgt zwei Ziele:

Den PKW-Verkehr vor der Schule zu reduzieren.
Die Kinder in die Selbstständigkeit zu führen.

 

2.2       Fahrradfahren

 Kinder der 1. und 2. Klasse sollten aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad bzw. Roller zur Schule kommen. Wenn Ihr Kind die 3. oder 4. Klasse besucht und mit dem Fahrrad kommt, füllen Sie bitte die beiliegende Erklärung aus.

2.3       Unfallschutz

Alle Schüler genießen auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände und bei Schulveran­staltungen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser Schutz erlischt, wenn Ihr Kind Umwege geht oder das Schulgelände während der Schulzeit verlässt. Unfälle müssen der Schule innerhalb von drei Tagen gemeldet werden.

 

2.4       Sportunterricht

            Befreiung vom Schwimmunterricht:

Eine Befreiung vom Schwimm- und Sportunterricht bis zur Dauer eines Monats spricht die Fachlehrerin/ der Fachlehrer aus. Sie / Er kann einen schriftlichen Antrag der Erzie­hungsberechtigten und/oder ein ärztliches Attest verlangen. Durch die Fachlehrerin / den Fachlehrer befreite Kinder müssen im Unterricht anwesend sein. Längerfristige Befreiungen können nur auf schriftlichen Antrag von der Schulleitung ausge­sprochen werden. In der Regel ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

 

Sportbrille

Wenn Ihr Kind im Sportunterricht eine Brille trägt, empfehlen wir die Anschaffung einer Sportbrille mit bruchsicheren Spezialgläsern.

Hinweis des Kultusministeriums:

"Bei Brillenträgern kann die Gefahr von Augenverletzungen und anderen Schnittverletzungen sowie einer Beschädigung der Brille durch das Tragen von Sportbrillen mit bruchsicheren Spezialgläsern verringert werden." (Erlass des MK v. 10.6.82)

 

Das Tragen von Schmuck und Piercings ist verboten.

2.5       Witterungsverhältnisse

Bei extremen Witterungsverhältnissen (Straßenglätte, Schnee etc.) kann der Landkreis einen Unterrichtsausfall anordnen. Der Rundfunk informiert Sie darüber. Für Schülerinnen und Schüler, die trotz angeordnetem Unterrichtsausfall zur Schule kommen, ist eine Aufsicht gewährleistet.

Bitte verzichten Sie auf telefonische Anfragen und entscheiden Sie selbst. Die Schule verfügt auch nur über die Informationen, die Sie selbst durch den Rundfunk erhalten.

Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall
angeordnet ist.

 

Der Landkreis Verden bietet ab sofort die Möglichkeit, sich auch auf dem Smartphone kurzfristig über Unterrichtsausfälle im Landkreis Verden zu informieren. Dies geschieht über eine so genannte "Schul-App Landkreis Verden". Das Besondere daran: Die Application, kurz App, verfügt über eine Push-Funktion, die den Eingang neuer Meldungen am Smartphone signalisiert. Die Nachricht selbst präsentiert sich als leeres Klassenzimmer mit einer entsprechenden Meldung über Schulunterricht oder Unterrichtsausfall auf der Tafel.

Die "Schul-App Landkreis Verden" kann kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden. Sie steht für die Betriebssysteme IOS (Apple IPhone) und Android in den entsprechenden Downloadquellen (App-Stores) zur Verfügung. Entsprechende Links und QR-Codes zu den App-Stores sind auf der Landkreisseite unter www.landkreis-verden.de abrufbar.

 

2.6       Verbot des Mitbringens von Waffen und anderer Dinge

2.6.1    Aus dem Erlass des MK vom 29.06.1988:

"Den Schülern aller Schulen in meinem Geschäftsbereich wird untersagt, Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes (Neufassung vom 08.03.1976 - BGB 1. I Seite 432) mit in die Schule oder Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören im Wesentlichen die im Bundes-Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sogenannten Springmesser oder Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen (einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z.B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen. Dies Verbot gilt auch für volljährige Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z.B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen. Untersagt wird außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerks­körpern, von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.“

 

2.6.2     Es ist den Schulkindern ebenfalls verboten, Streichhölzer, Feuerzeuge und Wunderkerzen mit zur Schule zu bringen.

 

Für die Schülerinnen und Schüler ist die Schule der Ort, an dem sie von Montag bis Freitag den größten Teil ihres Tages verbringen. Es ist unser gemeinsames Interesse, ihnen die besten Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung und Bildung und zur Freude am Lernen zu geben. 

 

 

Weitere Informationen (Schulprogramm, wichtige Termine usw.) finden Sie auf unserer Homepage unter www.gs-oyten.de..

 

gez. Pawellek