Hinweise zum Schuljahr 2021/22
Sehr geehrte Eltern !
1.1 Rahmenbedingungen
Klassen 1 und 2: Der Unterricht umfasst 21 Schulstunden wöchentlich (jeden Tag von 7.45 Uhr – 11.40 Uhr).
Klassen 3 und 4: Der Unterricht umfasst 26 Schulstunden wöchentlich.
Mit
Beginn des Schuljahres 2010/11 sind wir Offene Ganztagsschule. Wir bieten
von Montag bis Donnerstag die Möglichkeit in der Schule Mittag zu essen, die
Hausaufgaben zu machen und verschiedene Angebote wahrzunehmen. Eltern können
ihre Kinder für einen Tag oder mehrere Tage anmelden. Nach 15.15 Uhr und am
Freitag wird das schulische Angebot durch ein kostenpflichtiges Angebot
der Gemeinde Oyten ergänzt. Die Teilnahme ist für ein Halbjahr verbindlich.
1.2 Stundenplan und Pausenzeiten
Zeiten |
Montag - Freitag |
07.45 – 08.00 Uhr |
Offener Anfang |
08.00 – 08.45 Uhr08.46 – 09.40 Uhr |
1. Stunde 5 x 45 Minuten = 5
Wochenstunden
|
09.40 – 10.00 Uhr10.00 - 10.10 Uhr |
1. große Pause (Bewegungspause)
|
10.10 - 10.55 Uhr
|
3. Stunde 5 x 45 Minuten = 5
Wochenstunden
|
11.40 - 11.55 Uhr |
2. Pause |
11.55 - 12.40 Uhr
|
5. Stunde Unterricht für die 3. und 4.
Klasse
|
„Offener Anfang“ bedeutet, dass die Kinder in dieser Zeit in der Schule ankommen können, sie haben Zeit für Gespräche, kleine Spiele oder andere Beschäftigungen, bevor der Unterricht beginnt. Die Schule wird um 7.45 Uhr geöffnet, vorher befindet sich auf dem Schulhof keine Aufsicht!
1.3 Ferienordnung/Freie Tage und Ausgabe der Halbjahreszeugnisse
Sommerferien |
Do. |
22.07.21 |
bis |
Mi. |
01.09.21 |
Herbstferien |
Mo. |
18.10.21 |
bis |
Fr. |
29.10.21 |
|
|
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||
Weihnachtsferien |
Do. |
23.12.21 |
bis |
Fr. |
07.01.22 |
Halbjahreszeugnisse |
Fr. |
28.01.22 |
|
|
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Halbjahresferien |
Mo |
31.01.22 |
bis |
Di. |
01.02.22 |
Osterferien |
Mo. |
04.04.22 |
bis |
Di. |
19.04.22 |
|
|
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|||
Himmelfahrt u. Tag danach |
Do. |
26.05.22 |
Fr 27.05.22 |
||
Pfingsten u. Tag danach |
Mo. |
06.06.22 |
Di 07.06.22 |
||
Zeugnisse |
Mi |
13.07.22 |
|
||
Sommerferien |
Do |
14.07.22
|
bis |
Mi. . |
24.08.22
|
An den Tagen der Zeugnisausgabe ist für alle Kinder
nach
der 3. Stunde unterrichtsfrei.
1.4
Öffnungszeiten des Sekretariats
Montag –
Donnerstag 7.30 Uhr – 12.00 Uhr
1.5 Unterrichtsbeginn
Der
Unterricht beginnt für alle pünktlich um 8.00 Uhr. Ein verspätetes Erscheinen
ist hingegen
eine Belastung für das Kind und eine Störung des Unterrichts. Die
Kinder brauchen Zeit vor dem
Unterrichtsbeginn um anzukommen und sich auszutauschen. Ab 7.45 Uhr
können sich die
Schüler daher in ihren Klassenräumen einfinden.
Vor 7.45 Uhr befindet sich keine Aufsicht auf dem Schulhof.
Wenn Sie Ihr Kind nach Unterrichtsschluss abholen, warten Sie bitte
vor dem Schultor.
Wir
legen Wert darauf, dass sich die Lehrer schon ab 7.45 Uhr ganz den Schülern
widmen
können oder noch notwendige Vorbereitungen für den Unterricht
treffen können. Vor und
während der Unterrichtszeit stehen die Lehrkräfte deshalb nicht für
spontane Gespräche, auch
kürzerer Art, zur Verfügung. Ansonsten sind die Lehrkräfte stets
gerne zu Gesprächen mit Eltern
bereit. Ein Gesprächstermin wird z.B. über das Mitteilungsheft
vereinbart.
1.6 Gesprächstermin
Sollten
Konflikte (Einzelprobleme) entstehen, ist stets zunächst das Gespräch mit den
betroffenen Kollegen zu suchen. Die Elternsprecher können jedes
Gespräch als Vermittler
begleiten. Kann keine Lösung des Problems gefunden werden, steht die
Schulleitung nach
Terminabsprache für ein klärendes Gespräch zur Verfügung.
Gibt es Probleme die ganze Klasse betreffend, so nehmen die
Elternvertreter ihre Aufgabe als
Übermittler und Vertreter wahr.
1.7 Kranke Kinder
Kranke
Kinder gehören nicht in die Schule! Im Krankheitsfalle sind Kinder ordnungsgemäß
entschuldigt, wenn die Krankmeldung zu Beginn des Unterrichts
schriftlich oder mündlich durch
einen Mitschüler übermittelt wird. Es genügt zunächst die mündliche
Entschuldigung. Ab dem
dritten Tag braucht die Schule eine schriftliche Entschuldigung.
Leider ist zunehmend zu
beobachten, dass Kinder krank in die Schule geschickt
werden. Dies ist nicht nur für die
erkrankten Kinder unzumutbar, sondern stellt auch für den
Schulalltag eine hohe Belastung dar.
Krankmeldungen der Kinder erfolgen möglichst nicht über das
Sekretariat.
Die
Schule kann die Eltern nicht aus der Verantwortung für das Wohlergehen der
Kinder
entlassen. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Kindes in
der Schule muss telefonische
Erreichbarkeit der Eltern oder einer Vertretungsperson gewährleistet
sein.
1.8a Ganztagsangebot
Der
Ganztagsbereich ist Teil des schulischen Angebots und unterliegt den schulischen
Richt-
linien, d.h. eine regelmäßige Teilnahme ist verpflichtend. In
Ausnahmefällen kann ein Antrag auf
Befreiung gestellt werden (z.B. bei Arztterminen, besonderen
Familiengeburtstagen u.Ä.)
Die bloße Mitteilung, dass das Kind früher abgeholt wird, reicht
nicht aus. Die Entscheidung
über die Genehmigung erfolgt durch den Klassenlehrer.
1.8b Beurlaubungen
Wie
überall in Deutschland besteht für Ihr Kind die Schulpflicht, das
bedeutet, dass Ihr
Kind außerhalb der gesetzlich geregelten Ferienzeiten immer am
Unterricht teilnehmen muss.
Es gibt nur wenige Anlässe, die eine Genehmigung erlauben
Es ist
grundsätzlich ein schriftlicher Antrag zu stellen. Angekündigte
Klassenarbeiten
haben Vorrang.
Für
- Einzelstunden erfolgt die Beurlaubung
durch den Klassenlehrer
- bis zu 2 Tagen erfolgt die Beurlaubung
durch den Klassenlehrer
- mehr als 2 Tage Abgabe beim
Klassenlehrer/Entscheidung durch Schulleitung
- Beurlaubungen für die Teilnahme an Sportwettkämpfen
Abgabe beim
Klassenlehrer/Entscheidung durch Schulleitung
- Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien
nur auf Antrag,
der 14 Tage vorher vorliegen muss
Entscheidung
erfolgt durch Schulleitung
Der gesetzlich
geregelte Grundsatz beinhaltet, dass Urlaubsanträge bzgl. einer Verlängerung der
Ferienzeiten grundsätzlich nicht genehmigt werden. Eine Ferienverlängerung ist
im genehmigten
Fall eine absolute Ausnahme. Fehltage vor- und im Anschluss an die Ferien werden
immer über-
prüft. Gegebenenfalls ist ein ärztliches Attest erforderlich.
1.9 Schulmaterialien
Für den
Lernerfolg der Kinder ist es wichtig, dass deren „schulisches Werkzeug“
vollständig ist.
Dazu gehören eine gut gepackte Schultasche, eine komplett
ausgestattete Federmappe, der
Turnbeutel und ein gesundes Frühstück. Die Eltern werden gebeten
darauf zu achten. Die Kinder
sollen aber kein Spielzeug in die Schule mitbringen. Ebenso gehören
Handy, Gameboy, MP3
Player u. ä. nicht in die Schultasche.
Wenn Ihr Kind eine Uhr trägt, dann sollte es eine analoge Uhr sein.
Das Tragen
aller anderen Uhren ist lt. Beschluss der GKvom 16.06.21 während der
Unterrichtszeit untersagt.
2.0 Anmeldung im Sekretariat
Wir legen
Wert darauf, die Personen, die sich zwischen 8.00 und 13.00 Uhr im Schulgebäude
aufhalten, zu kennen. Sollten Eltern einen Termin in der Schule
haben, unterstützt eine
Anmeldung im Sekretariat das Bemühen um Sicherheit in der Schule.
2.1 Schulweg
Für Vorkommnisse auf dem Schulweg übernimmt die Schule keine Verantwortung, er ist der Aufsicht und Fürsorge der Erziehungsberechtigten anheimgestellt.
Für den Schülertransport ist der Landkreis Verden zuständig.
(Anschrift: 27283 Verden, Lindhooper Str. 67, Tel. O4231/15399 oder 04231/150)
Kinder, die weniger als 2 km Schulweg haben, können auf eigene Kosten Fahrkarten erwerben.
Bedenken Sie bitte auch, wie wichtig der Fußweg für Ihr Kind zur Schule und zurück ist. Vermeiden Sie deshalb bitte das Bringen und Holen mit dem Auto. Eltern unserer Schule haben einen „Schulexpress“ organisiert. Wir wünschen uns eine rege Teilnahme besonders von Kindern der ersten Klasse. Das Konzept verfolgt zwei Ziele:
Den PKW-Verkehr vor der Schule zu reduzieren.
Die Kinder in die Selbstständigkeit zu führen.
2.2 Fahrradfahren
Kinder der 1. und 2. Klasse sollten aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht mit dem Fahrrad bzw. Roller zur Schule kommen. Wenn Ihr Kind die 3. oder 4. Klasse besucht und mit dem Fahrrad kommt, füllen Sie bitte die beiliegende Erklärung aus.
2.3 Unfallschutz
Alle Schüler genießen auf dem Schulweg, auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser Schutz erlischt, wenn Ihr Kind Umwege geht oder das Schulgelände während der Schulzeit verlässt. Unfälle müssen der Schule innerhalb von drei Tagen gemeldet werden.
2.4 Sportunterricht
Befreiung vom Schwimmunterricht:
Eine Befreiung vom
Schwimm- und Sportunterricht bis zur Dauer eines Monats spricht die
Fachlehrerin/ der Fachlehrer aus. Sie / Er kann einen schriftlichen Antrag der
Erziehungsberechtigten und/oder ein ärztliches Attest verlangen. Durch die
Fachlehrerin / den Fachlehrer befreite Kinder müssen im Unterricht anwesend
sein. Längerfristige Befreiungen können nur auf schriftlichen Antrag von der
Schulleitung ausgesprochen werden. In der Regel ist ein ärztliches Attest
vorzulegen.
Sportbrille
Wenn Ihr Kind im Sportunterricht eine Brille trägt, empfehlen wir die Anschaffung einer Sportbrille mit bruchsicheren Spezialgläsern.
Hinweis des Kultusministeriums:
"Bei Brillenträgern kann die Gefahr von Augenverletzungen und anderen Schnittverletzungen sowie einer Beschädigung der Brille durch das Tragen von Sportbrillen mit bruchsicheren Spezialgläsern verringert werden." (Erlass des MK v. 10.6.82)
Das Tragen von Schmuck und Piercings ist verboten.
2.5 Witterungsverhältnisse
Bei extremen Witterungsverhältnissen (Straßenglätte, Schnee etc.) kann der Landkreis einen Unterrichtsausfall anordnen. Der Rundfunk informiert Sie darüber. Für Schülerinnen und Schüler, die trotz angeordnetem Unterrichtsausfall zur Schule kommen, ist eine Aufsicht gewährleistet.
Bitte verzichten Sie auf telefonische Anfragen und entscheiden Sie selbst. Die Schule verfügt auch nur über die Informationen, die Sie selbst durch den Rundfunk erhalten.
Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch
extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für
einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein
genereller Unterrichtsausfall
angeordnet ist.
Der Landkreis Verden bietet ab sofort die Möglichkeit, sich auch auf dem Smartphone kurzfristig über Unterrichtsausfälle im Landkreis Verden zu informieren. Dies geschieht über eine so genannte "Schul-App Landkreis Verden". Das Besondere daran: Die Application, kurz App, verfügt über eine Push-Funktion, die den Eingang neuer Meldungen am Smartphone signalisiert. Die Nachricht selbst präsentiert sich als leeres Klassenzimmer mit einer entsprechenden Meldung über Schulunterricht oder Unterrichtsausfall auf der Tafel.
Die "Schul-App Landkreis Verden" kann kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden. Sie steht für die Betriebssysteme IOS (Apple IPhone) und Android in den entsprechenden Downloadquellen (App-Stores) zur Verfügung. Entsprechende Links und QR-Codes zu den App-Stores sind auf der Landkreisseite unter www.landkreis-verden.de abrufbar.
2.6 Verbot des Mitbringens von Waffen und anderer Dinge
2.6.1 Aus dem Erlass des MK vom 29.06.1988:
"Den Schülern aller Schulen in meinem Geschäftsbereich
wird untersagt, Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes (Neufassung vom
08.03.1976 - BGB 1. I Seite 432) mit in die Schule oder Schulveranstaltungen zu
bringen. Dazu gehören im Wesentlichen die im Bundes-Waffengesetz als verboten
bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sogenannten Springmesser oder
Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schusswaffen
(einschließlich Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte
Waffen (z.B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen. Dies Verbot gilt auch
für volljährige Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von
Waffen sind (z.B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
Untersagt wird außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von
Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind,
für explosive Verbindungen verwendet zu werden.“
2.6.2 Es ist den Schulkindern ebenfalls verboten, Streichhölzer, Feuerzeuge und Wunderkerzen mit zur Schule zu bringen.
Für die Schülerinnen und Schüler ist die Schule der Ort, an dem sie von Montag
bis Freitag den größten Teil ihres Tages verbringen. Es ist unser gemeinsames
Interesse, ihnen die besten Möglichkeiten zur persönlichen Entwicklung und
Bildung und zur Freude am Lernen zu geben.
Weitere Informationen (Schulprogramm, wichtige Termine usw.) finden Sie auf unserer Homepage unter www.gs-oyten.de..
gez. Pawellek